VORSTANDSCHAFT DES KREISJUGENDRINGES
Der Vorstand besteht aus der/dem Vorsitzenden des Kreisjugendrings, der/dem Stellvertreter*in und aus mindestens drei, höchstens aber sieben weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Vorstand wird durch die Vollversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt.
Der Vorstand ist für die Aufgabenerledigung des Kreisjugendrings nach der Satzung, der Geschäftsordnung und den Beschlüssen der Vollversammlung verantwortlich. Die/der Vorsitzende vertritt den Kreisjugendring nach innen und außen und trägt die Gesamtverantwortung.
VORSTANDSMITGLIEDER
Vorsitzender Verband: evangelische Jugend Telefon: über KJR-Geschäftsstelle |
Stv. Vorsitzender Verband: BDKJ Telefon: über KJR-Geschäftsstelle |
Beisitzer Verband: THW-Jugend Telefon: über KJR-Geschäftsstelle |
Beisitzer Verband: Bayerische Sportjugend Telefon: über KJR-Geschäftsstelle |
Beisitzerin Verband: RCV-Jugend Roth Telefon: über KJR-Geschäftsstelle |
Beisitzer Verband: Verband: Bayerische Sportjugend Telefon: über KJR-Geschäftsstelle |
Beisitzer Telefon: über KJR-Geschäftsstelle |
Beisitzer Verband: BDKJ Telefon: über KJR-Geschäftsstelle |
Beisitzer Verband: Jugendfeuerwehr Telefon: über KJR-Geschäftsstelle |