Euer Verein, euer Verband plant eine Party im Jahr 2020? Ihr führt schon seit langer Zeit die gleiche Veranstaltung im jährlichen Rhythmus durch?
Egal, welcher Anlass besteht, der Jugendschutz ist immer einzuhalten!
Und die meisten Veranstalter im Landkreis Roth geben sich bereits große Mühe, den Bestimmungen des Jugendschutzes nachzukommen.
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Alkoholprävention kann nur gelingen, wenn neben den Maßnahmen, die auf die Jugendlichen ausgerichtet sind, auch die Akteure, die eng mit der Zielgruppe zu tun haben, kompetent und darüber hinaus untereinander gut vernetzt sind. » mehr |
An alles gedacht? Checkliste mit Erläuterungen...
1. Gestattungsantrag bei der Stadt/Gemeinde
2. Namentliche Nennung eines Jugendschutzbeauftragten
3. Alle HelferInnen sind über das Jugendschutzgesetz informiert
4. Eingangskontrollen (Ausweise, Taschen)
5. Ordnungspersonal ausreichend und gekennzeichnet
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Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Jugendschutzwettbewerb für Veranstalter zum Download im PDF-Format. » mehr |
Am 15. Mai fand die offizielle Preisverleihung mit der Vorsitzenden Elke Lades-Eckstein und dem Landrat Herbert Eckstein statt - herzlichen Glückwunsch! » mehr |
Die beiden Sieger erhielten bei einer feierlichen Übergabe am 7. Mai in der Geschäftsstelle des KJR von der Vorsitzenden Elke Lades-Eckstein ihren Preis.
HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH!!! » mehr |